Cart

VAT

Total to be paid

0,00 EUR

+48 81 451 15 21

Mo.-Fr. 8:00 - 16:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen Registrieren Sie ein Produkt und erhalten Sie Garantie plus

BEDINGUNGEN DER ZUSÄTZLICHEN GARANTIE FÜR AUTOANHÄNGER, HERGESTELLT VON MARTZ GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG IN ŚWIDNIK – REGELWERK DES PROGRAMMS „Garantie PLUS“

§ 1

Allgemeine Informationen

Dieses Dokument legt die Grundsätze und Bedingungen für die Gewährung einer zusätzlichen Qualitätsgarantie (nachfolgend „Zusatzgarantie“ oder „Garantie Plus“ genannt) zugunsten des Käufers durch den Hersteller MARTZ Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Świdnik (Al. Lotników Polskich 1, 21-040 Świdnik) fest. Das Unternehmen ist im Unternehmerregister des Amtsgerichts Lublin-Ost in Lublin, mit Sitz in Świdnik, 6. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der Nummer KRS 0000549775 eingetragen und verfügt über die Steueridentifikationsnummer NIP 7123294793. Die Zusatzgarantie gilt für die Konstruktionsbestandteile des Fahrgestells – die Rahmen der Anhänger, die von MARTZ Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Świdnik im Rahmen des unter dem Namen „Garantie PLUS“ geführten Programms hergestellt wurden.

§ 2

Definitionen

2.1 Zusatzgarantie oder Garantie Plus – eine kommerzielle Garantie, die direkt vom Hersteller für das Produkt gewährt wird und unmittelbar nach Ablauf der standardmäßigen Herstellergarantie beginnt (Verlängerung der Standard-Qualitätsgarantie) und ausschließlich die Anhängerrahmen umfasst. Andere Konstruktionselemente der Anhänger können nicht in die verlängerte Garantie aufgenommen werden. 2.2 Herstellergarantie – die vom Hersteller gewährte werkseitige Qualitätsgarantie. 2.3 Garant – MARTZ Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Świdnik. 2.4 Käufer – diejenige Einheit, die das Produkt vom Verkäufer erworben hat. 2.5 Produkt/Produkte – von MARTZ Sp. z o.o. hergestellte Anhänger, die vom Käufer beim Verkäufer erworben wurden. 2.6 Verkäufer – jede Einheit, von der der Käufer das Produkt erwirbt, was durch ein Verkaufsdokument – Mehrwertsteuerrechnung oder Kassenzettel – bestätigt wird. 2.7 Hersteller – MARTZ Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Świdnik. 2.8 Reglement – dieses Reglement, das die Regeln der Organisation und die Teilnahmebedingungen des Programms festlegt. 2.9 Programm – diese Aktion unter dem Namen „Garantie PLUS“, die vom Hersteller organisiert wird und zum Erhalt eines zusätzlichen 1 Jahres der Herstellergarantie für das Produkt berechtigt, beschränkt auf den Anhängerrahmen, gemäß den Bedingungen der Garantiekarte, die auf der Website verfügbar ist: https://martz.eu/de/wissensbasis , sowie zum Erhalt von E-Mail-Benachrichtigungen, z. B. über notwendige Produktinspektionen, sowie Informationen über Produktneuheiten, technische Supporttexte und Brancheninformationen, gerichtet an Personen, die unter den im Reglement festgelegten Bedingungen ein Produkt erwerben und ihre Teilnahme am Programm anmelden. 2.10 Teilnehmer – jede Person, die alle im Reglement definierten Bedingungen erfüllt, das Produkt erworben hat, den Inhalt des Reglements zur Kenntnis genommen und dessen Bedingungen akzeptiert hat sowie ihre Teilnahme am Programm gemäß dem Reglement angemeldet hat. 2.11 Registrierungsanmeldung – die vom Teilnehmer vorgenommene Anmeldung zur Teilnahme am Programm, die insbesondere enthält: ein korrekt ausgefülltes Anmeldeformular (elektronisch auf der Website: https://martz.eu/de/ein-produkt-registrieren), einen Scan/ein Foto des Kaufnachweises (mit Beschreibung des Produktmodells und VIN-Nummer); einen Scan/ein Foto der Garantiekarte des Produkts (Seite mit Modell und Seriennummer des Produkts) oder ein Foto des Typenschilds des Produkts mit Modell und Seriennummer des Produkts (wenn diese Angaben auf der Garantiekarte fehlen). 2.12 Kaufnachweis – Kassenzettel oder Mehrwertsteuerrechnung für den Kauf des Produkts, der das Produktmodell und die VIN-Nummer enthält.

§ 3

Rechte aus der Zusatzgarantie

§ 3 Ansprüche aus der Zusatzgarantie 3.1 Die Zusatzgarantie berührt nicht die Rechte des Käufers aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer. 3.2 Die Zusatzgarantie wird für einen zusätzlichen Zeitraum von 12 Monaten gewährt, der am Tag nach Ablauf der Herstellergarantie beginnt (nach ordnungsgemäßer Registrierung im Programm wird die standardmäßige 2-jährige Herstellergarantie um ein weiteres Jahr verlängert, beschränkt auf den Anhängerrahmen). Der Käufer kann die Zusatzgarantie in zwei Varianten nutzen: a) kostenlos, wenn der Käufer die in dieser Ordnung festgelegten Bedingungen erfüllt und am Programm teilnimmt, indem er die Registrierungsanmeldung ordnungsgemäß ausfüllt, einschließlich der Erteilung der erforderlichen Einwilligungen zur Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm sowie für Direktmarketingzwecke, einschließlich der Zusendung kommerzieller Informationen seitens des Herstellers und der Unternehmen der Unitrailer Holding-Gruppe; b) kostenpflichtig, gemäß der beim Hersteller aktuell geltenden Preisliste für Zusatzleistungen, wenn der Käufer nach dem Kauf des Produkts innerhalb von nicht mehr als 14 Tagen ab dem Kauf direkt den Hersteller unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder über den Verkäufer kontaktiert und die Zusatzleistung erwirbt. 3.3 Der Umfang der Zusatzgarantie umfasst:

  1. konstruktive Komponenten des Fahrgestells – Rahmenteile. Andere Anhängerteile sind von der verlängerten Garantie ausgeschlossen. 3.4 Die Zusatzgarantie umfasst nicht:
  1. Mängel und Schäden, die nach Ablauf der Zusatzgarantiezeit offengelegt oder gemeldet werden;
  2. natürlichen Verschleiß von Verschleißteilen wie: Bremsbelägen und Bremselementen, Bremsseilen, Reifenprofil, Glühbirnen und anderen Verbrauchselementen sowie die Verschlechterung der Rahmenästhetik, die durch normale Nutzung und den Zeitablauf entsteht;
  3. Mängel und Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Naturkräfte entstehen, insbesondere: Hagel, Blitz, Frost, Wasser, Salz, UV-Strahlung sowie den Einfluss chemischer Substanzen oder anderer atmosphärischer Faktoren;
  4. Mängel und Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung des Rahmens entgegen seiner Bestimmung entstehen, einschließlich unter unnatürlichen oder vom Hersteller nicht vorhergesehenen Bedingungen, der Verwendung ungeeigneter chemischer Reinigungsmittel oder der Verwendung von Teilen und Komponenten, die vom Hersteller nicht empfohlen werden;
  5. Mängel und Schäden, die aus Änderungen der ursprünglichen Form oder Funktion des Rahmens entstehen, einschließlich Fehlfunktionen aufgrund von Konflikten zwischen selbst montierten Komponenten oder Teilen, Einbau von Modifikationen an ungeeigneten Stellen oder fehlender fachgerechter Montage;
  6. Mängel und Schäden, die während des Transports oder der Lagerung des Rahmens entstehen, sowie Schäden im Zusammenhang mit seiner Nutzung entgegen seiner Bestimmung oder der Bedienungsanleitung des Anhängers;
  7. Schäden infolge von Zufallsereignissen wie: Brand, Überschwemmung, Kollision, Verkehrsunfall, elektrische Überspannungen usw.;
  8. Schäden durch Betrieb des Rahmens unter Bedingungen oder auf eine Weise, die nicht den Spezifikationen des Herstellers oder der Bedienungsanleitung entsprechen;
  9. Mängel und Schäden, die durch die Nutzung eines Anhängers entstehen, der zum Zeitpunkt der Entstehung des Mangels oder Schadens nicht in vollem technischen Zustand war und/oder mechanische Schäden aufwies;
  10. Oberflächenkorrosion durch Steinschlag, Kies oder andere abrasive Materialien;
  11. Verfärbungen von verzinkten Blechen, die durch atmosphärische Einflüsse entstehen;
  12. mechanische Schäden am Rahmen, die durch unsachgemäße Gewichtsverteilung der Ladung, fehlende Sicherung scharfer Kanten, Punktbelastung oder Verrutschen der Ladung auf der Transportfläche während des Beladens oder Transports entstehen;
  13. Folgen des Zurücklassens aggressiver Materialien (chemisch oder biologisch) auf der Ladefläche länger als die Transportzeit;
  14. Komponenten und Ausrüstungsteile, die durch eine separate Herstellergarantie gedeckt sind. 3.5 Der Käufer verliert die Rechte aus der Zusatzgarantie, wenn:
  1. die Bedienungsanleitung des Produkts nicht eingehalten wird, einschließlich Nutzung entgegen der Bestimmung (z.B. unsachgemäße Nutzung des Anhängerrahmens);
  2. die regelmäßige Rahmeninspektion durch den Garantieservice (oder einen vom Garanten benannten Dienst) nicht innerhalb der im Garantieheft angegebenen Fristen durchgeführt wird (regelmäßige Inspektionen fallen nicht unter die Garantie und sind kostenpflichtig);
  3. der Mangel nicht unverzüglich nach seiner Feststellung gemeldet wird, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung;
  4. Unvollständigkeit des Rahmens festgestellt wird, unautorisierte Reparaturen, Änderungen von Rahmenteilen oder strukturelle Änderungen vorgenommen werden;
  5. Tätigkeiten, die in der Bedienungsanleitung beschrieben sind und die vom Käufer eigenständig und auf eigene Kosten durchzuführen sind, nicht ausgeführt werden. 3.6 Ansprüche aus der Zusatzgarantie sind an den Hersteller – MARTZ Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Świdnik – zu richten.

§ 4

Erwerb der Zusatzgarantie

4.1 Das Recht auf die Garantie Plus kann innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf des Produkts erworben werden. Ein späterer Erwerb des Rechts auf die Zusatzgarantie im Rahmen des Programms ist nicht möglich.

4.2 Das Recht auf die Garantie Plus kann nach der Registrierung des gekauften Produkts im Programm auf der Website des Herstellers https://martz.eu/de/ein-produkt-registrieren

 erworben werden. Voraussetzung für die Teilnahme am Programm und den Erwerb des Rechts auf die Garantie Plus ist die ordnungsgemäße Ausfüllung und Übermittlung der Registrierungsmeldung innerhalb von 14 Tagen ab dem Kaufdatum des Produkts, das aus dem Kaufnachweis hervorgeht.

Die ordnungsgemäße Ausfüllung der Registrierungsmeldung bedeutet, dass alle Pflichtfelder des Anmeldeformulars vollständig ausgefüllt werden, alle geforderten Daten angegeben und der Kaufnachweis beigefügt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum der Übermittlung des Formulars.

4.3 Nach dem Absenden der Registrierungsmeldung erhält der Teilnehmer an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigungsnachricht, um die Registrierung gemäß den in der E-Mail enthaltenen Anweisungen zu bestätigen. Nach erfolgter Bestätigung und positiver Überprüfung der Registrierungsmeldung erhält der Teilnehmer eine E-Mail-Bestätigung über die Annahme der Registrierungsmeldung für das Programm Garantie Plus.

Diese Bestätigung gilt als Nachweis über die Verlängerung der Herstellergarantie um ein weiteres Jahr, beschränkt auf die strukturellen Fahrgestellkomponenten – den Rahmen.

Die elektronische Bestätigung stellt ein Zertifikat über die Verlängerung der Herstellergarantie auf 3 Jahre dar.

Im Falle einer Reklamation des Produkts beim Hersteller innerhalb des verlängerten Garantiezeitraums genügt es, zusätzlich zu den in den Allgemeinen Garantiebedingungen für Autoanhänger des Herstellers MARTZ Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Świdnik genannten Dokumenten einen Ausdruck der Bestätigung der angenommenen Registrierungsmeldung beizufügen.

4.4 Jeder Teilnehmer kann durch die Registrierung des Kaufs einer beliebigen Anzahl von Produkten am Programm teilnehmen. Ein Kaufnachweis für ein bestimmtes Produkt kann jedoch nur einmal im Programm registriert werden.

Wenn derselbe Kaufnachweis für dasselbe Produkt mehrmals oder von mehr als einem Teilnehmer eingereicht wird, wird nur die erste korrekt übermittelte Registrierungsmeldung akzeptiert. Weitere Meldungen, die sich auf dasselbe Produkt und denselben Kaufnachweis beziehen, werden nicht berücksichtigt.

4.5 Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Teilnahmeanmeldung am Programm erfolgt durch den Veranstalter.

Im Rahmen der Überprüfungsmaßnahmen kann die Kommunikation mit dem Teilnehmer über die in der Registrierungsmeldung angegebene E-Mail-Adresse, Postanschrift oder Telefonnummer erfolgen.

Stellt der Veranstalter fest, dass die Registrierungsmeldung Mängel aufweist, die behoben werden können, oder bestehen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Registrierungsmeldung – einschließlich des Rechts des Teilnehmers zur Ergänzung der Angaben oder der Notwendigkeit, zusätzliche Informationen bereitzustellen –, ist der Teilnehmer verpflichtet, die vom Veranstalter geforderten Maßnahmen innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung zu ergreifen.

Wird dies nicht fristgerecht erledigt, gilt die Registrierungsmeldung als ungültig, und der Anspruch auf die Garantie Plus wird abgelehnt.

4.6 Voraussetzung für die Teilnahme am Programm und die Übermittlung der Registrierungsmeldung ist die Kenntnisnahme und Akzeptanz des Inhalts dieser Ordnung sowie die Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers zum Zweck der Durchführung des Programms, einschließlich der Gewährung des Rechts auf die Garantie Plus und der Bearbeitung von Reklamationen, was der Teilnehmer durch das Absenden der Registrierungsmeldung bestätigt.

4.7 Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Programm erhält der Teilnehmer – neben dem Recht auf die Garantie Plus – Zugang zu E-Mail-Benachrichtigungen, z. B. über erforderliche Produktinspektionen, sowie zu Informationen über Produktneuheiten, technische Textinformationen und Brancheninformationen des Herstellers. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Programms in diesem Zusammenhang einverstanden, was er durch das Absenden der Registrierungsmeldung bestätigt.

§ 5

Weitere Bedingungen der Garantie Plus

5.1 In Angelegenheiten, die in dieser Ordnung in Bezug auf die Garantie Plus nicht geregelt sind, gelten die Allgemeinen Garantiebedingungen für Autoanhänger des Herstellers MARTZ Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Świdnik, wie sie im Garantieheft auf der Website https://martz.eu/de/wissensbasis/anmeldung-und-dokumente angegeben sind, unter der Voraussetzung, dass sie sich ausschließlich auf die strukturellen Fahrgestellkomponenten – den Rahmen – beziehen.

5.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die regelmäßigen Inspektionen, die in §3 Punkt 3.5 Unterpunkt 2 erwähnt werden, im Garantieheft, das beim Kauf des Produkts übergeben wurde, zu dokumentieren. Eine Vorlage des Garantiehefts steht ebenfalls auf der oben genannten Website zum Download bereit.

§ 6

Schutz personenbezogener Daten

6.1 Der Verwalter (Administrator) der personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die in der Registrierungsmeldung angegeben werden, ist MARTZ Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Świdnik (Al. Lotników Polskich 1, 21-040 Świdnik), eingetragen im Unternehmensregister des Amtsgerichts Lublin-Ost in Lublin mit Sitz in Świdnik, 6. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000549775, mit der Steuernummer NIP 7123294793 und einem Stammkapital von 15 000,00 PLN, nachfolgend als „Unternehmen“ oder „Administrator“ bezeichnet. In Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, über den freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („DSGVO“), werden nachfolgend Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer des Programms „Garantie PLUS“ durch den Administrator bereitgestellt.

6.2 Jeder Teilnehmer, der am Programm teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich mit den in dieser Ordnung festgelegten Grundsätzen der Datenverarbeitung vertraut zu machen und der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zuzustimmen. Ohne diese Zustimmung ist eine Teilnahme am Programm nicht möglich.

6.3 In Fragen des Datenschutzes kann Kontakt per E-Mail unter [email protected] oder per Post an die oben angegebene Adresse des Administrators aufgenommen werden.

6.4 Ihre personenbezogenen Daten werden vom Administrator zu folgenden Zwecken verarbeitet: a) zur Teilnahme am Programm „PRODUKT REGISTRIEREN UND GARANTIE PLUS ERHALTEN“, wobei die Rechtsgrundlage die Zustimmung des Teilnehmers ist (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO); b) zur Durchführung von Direktmarketingmaßnahmen – sofern Sie bei der Übermittlung der Registrierungsmeldung eine separate Zustimmung erteilt haben (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO); c) zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen des Administrators, die sich insbesondere aus steuerrechtlichen Vorschriften ergeben (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO); d) zur Kontaktaufnahme mit Ihnen über verfügbare Kontaktformulare, was ein berechtigtes Interesse des Administrators darstellt (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO); e) zur Durchführung von Analysen, d. h. zur Erstellung interner Berichte, Statistiken und Auswertungen, was ebenfalls ein berechtigtes Interesse des Administrators darstellt (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO); f) zur Durchführung von Kundenzufriedenheitsbefragungen, wobei auch hier das berechtigte Interesse des Administrators die Rechtsgrundlage bildet (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO). In diesem Fall haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.

6.5 Die personenbezogenen Daten werden an Unternehmen übermittelt, die IT-Systeme betreiben oder Informationswerkzeuge bereitstellen, an Serviceunternehmen, an Unternehmen, die das IT-Netzwerk warten, an Marketing- und Werbeagenturen, an Anbieter von Prüfungs-, Beratungs- und Unterstützungsdiensten für den Administrator sowie an andere eigenständige Datenverantwortliche, insbesondere an Post- oder Kurierdienstleister. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Drittländer übermittelt. Ihre Daten werden nicht einer automatisierten Entscheidungsfindung oder einem Profiling unterzogen.

6.6 Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer können vom Verantwortlichen auch anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die zur Unitrailer Holding-Gruppe gehören, zu der derzeit neben dem Verantwortlichen gehören: Unitrailer Holding Sp. z o.o. mit Sitz in Świdnik, Martz Sp. z o.o. mit Sitz in Świdnik, Unitrailer Sp. z o.o. mit Sitz in Lublin, „Mantes“ Sp. z o.o. mit Sitz in Świdnik, Henra Aanhangwagens B.V. mit Sitz in Oploseweg (Niederlande), Saris Aanhangers B.V. mit Sitz in Metaalweg (Niederlande), zu Zwecken im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit sowie der Überprüfung oder Umsetzung der oben genannten Verarbeitungszwecke und außerdem, auf der Grundlage der vom Teilnehmer erteilten Einwilligung, zum Versand von Handels- und Marketinginformationen durch andere Unternehmen der Unitrailer Holding-Gruppe. Die Erteilung der Einwilligung ermöglicht es den Unternehmen der Unitrailer Holding-Gruppe, zu Marketingzwecken mit dem Teilnehmer Kontakt aufzunehmen, einschließlich der Zusendung von Handelsinformationen über Produkte, Dienstleistungen, Aktionen und Sonderangebote. Entscheidungen in dem genannten Bereich können automatisiert getroffen werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung vor ihrem Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Der Verantwortliche und die Unternehmen der Unitrailer Holding-Gruppe verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften.

6.7 Ihre personenbezogenen Daten werden – je nach Zweck der Datenverarbeitung – für folgende Zeiträume verarbeitet: Bei Teilnahme am Programm werden personenbezogene Daten bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm verarbeitet, einschließlich für die Dauer der verlängerten Herstellergarantie sowie für den Zeitraum, der sich aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt, insbesondere aus dem Steuerrecht, die dem Verantwortlichen bestimmte gesetzliche Pflichten auferlegen, und im Falle einer vom Teilnehmer erteilten Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu bestimmten Zwecken – bis zum Widerruf dieser Einwilligung.

6.7 Die Verarbeitung von Daten zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO. Neben der Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Direktwerbung sollte die betroffene Person – zur ordnungsgemäßen Umsetzung dieses Zwecks – auch ihre Einwilligung zum Erhalt von kommerziellen Informationen im Sinne des Gesetzes vom 19. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege erteilen, d.h. Informationen über Dienstleistungen, Angebote und Promotionen per E-Mail oder an die angegebene Telefonnummer, sowie ihre Einwilligung zur Kommunikation unter Verwendung von Endeinrichtungen der Telekommunikation und automatischen Anrufsystemen gemäß Art. 172 des Gesetzes vom 16. Juli 2004 – Telekommunikationsgesetz. Entscheidungen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten können automatisiert getroffen werden. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Direktwerbung hat die Person, die eine solche Einwilligung erteilt hat, das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen; dies berührt nicht die Verarbeitung, die vor dem Widerruf erfolgt ist. Wird die Einwilligung widerrufen, ohne gleichzeitig zu bestimmen, ob sich dies auf die Einwilligung zur Verarbeitung von Daten zu Zwecken der Direktwerbung, zum Erhalt kommerzieller Informationen oder zur Nutzung von Endeinrichtungen gemäß dem Telekommunikationsgesetz bezieht, so wird davon ausgegangen, dass die betroffene Person den Widerruf aller drei Einwilligungen verlangt.

6.8 Die betroffene Person hat folgende Rechte: das Recht, Auskunft über ihre personenbezogenen Daten zu verlangen, das Recht, die Berichtigung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn die Daten unrichtig sind, sowie das Recht, die Vervollständigung von Daten zu verlangen, wenn die Daten unvollständig sind, das Recht, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, sofern eine in den Rechtsvorschriften (d.h. in Art. 17 DSGVO) vorgesehene, dies rechtfertigende Voraussetzung vorliegt, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (d.h. Art. 18 DSGVO) zu verlangen, das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten einzulegen, wenn die Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen verarbeitet werden, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

6.9 Die betroffene Person hat außerdem das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde – dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten (Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych, ul. Stawki 2; 00-193 Warschau) einzureichen, wenn sie der Ansicht ist, dass die von der Gesellschaft durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt.

6.10 Die Angabe personenbezogener Daten durch den Teilnehmer ist freiwillig, jedoch für die Teilnahme am Programm erforderlich. Die Nichtangabe personenbezogener Daten durch den Teilnehmer führt dazu, dass die Registrierungsanmeldung nicht übermittelt werden kann und eine Teilnahme am Programm nicht möglich ist.

6.11 Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen finden Sie auf der Website: https://martz.eu/de/online-einkauf/rucksendungen-und-beschwerden

§ 7

Schlussbestimmungen

7.1 Diese Ordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft und gilt für die Dauer des Programms, d. h. auf unbestimmte Zeit.

7.2 Der Hersteller behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit zu beenden. Eine entsprechende Information wird auf der Website https://martz.eu/de/ein-produkt-registrieren veröffentlicht . Die Beendigung des Programms hat keinen Einfluss auf bereits akzeptierte Registrierungsmeldungen oder auf solche, die vor Beendigung ordnungsgemäß ausgefüllt und an den Hersteller übermittelt wurden.

7.3 Die Teilnahme an der Aktion setzt voraus, dass der Teilnehmer den Inhalt dieser Ordnung zur Kenntnis nimmt und durch Anklicken des entsprechenden Feldes im Rahmen der Online-Registrierung akzeptiert.

7.4 In allen in dieser Ordnung nicht geregelten Angelegenheiten gilt das polnische Recht.

7.5 Soweit gesetzlich zulässig, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ordnung zu ändern. In diesem Fall informiert der Veranstalter die Teilnehmer 7 Tage vor Inkrafttreten der neuen Ordnung per elektronischer Nachricht. Die Änderung tritt 7 Tage nach Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters in Kraft. Der Veranstalter verpflichtet sich, dass etwaige Änderungen keine bereits erworbenen Rechte der Teilnehmer beeinträchtigen und die Teilnahmebedingungen für bestehende Teilnehmer nicht verschlechtern. Im Falle einer Änderung der Ordnung haben die Teilnehmer das Recht, ohne jegliche Konsequenzen von der Teilnahme am Programm zurückzutreten.

  • OFFER
  • Über das Unternehmen
  • Online-Einkauf
  • Kontakt
  • MEIN KONTO